Gesetze / Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

BBodSchV

§ 27 Zugänglichkeit technischer Regeln und Normen

Stand: 01.08.2023

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBodSchV%202023/27#abs-1 (1) Die in dieser Verordnung genannten DIN- und ISO-Normen, Normentwürfe und VDI-Richtlinien sind in Anlage 4 mit ihrer vollständigen Bezeichnung aufgeführt und können bei der Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berlin, bezogen werden. Die „Arbeitshilfe für die Bodenansprache im vor- und nachsorgenden Bodenschutz – Auszug aus der Bodenkundlichen Kartieranleitung KA 5“; Hannover 2009, kann bei der E. Schweizerbart´sche Verlagsbuchhandlung, 70176 Stuttgart, bezogen werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBodSchV%202023/27#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten technischen Regeln und Normen sind bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBodSchV%202023/27#abs-3 (3) Verweisungen auf Entwürfe von technischen Normen in den Anlagen beziehen sich jeweils auf die Fassung, die zu dem in der Verweisung angegebenen Zeitpunkt veröffentlicht ist.

§ 26 § 28