Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 02.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/27#abs-1 (1) Auszubildende dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/27#abs-2 (2) Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/27#abs-3 (3) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Landwirtschaft, einschließlich der ländlichen Hauswirtschaft, nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BBiG%202005/27#abs-4 (4) Eine Ausbildungsstätte ist nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung in Berufen der Hauswirtschaft nur geeignet, wenn sie von der nach Landesrecht zuständigen Behörde als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Mindestanforderungen für die Größe, die Einrichtung und den Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
Wird zitiert von 17 Entscheidungen zu § 27 BBiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Minden, 07.05.2014 – 3 K 2930/13Zitiert von 1
- VG Schleswig, 10.09.2025 – 7 B 84/25Zitiert von 1
- BVerwG, 11.09.2007 – 6 PB 9.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2026 – OVG 3 S 10/26
- OVG NRW, 06.02.2023 – 13 B 1123/22
- VG Stuttgart, 22.10.2019 – 4 K 4915/19
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 25.06.2026 – 3 MB 2/26Untersagung des Einstellens und Ausbildens von Auszubildenden wegen fehlender persönlicher Eignung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 18.06.2024 – 12 A 395/18Zitiert von 3
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2022 – 3 K 52/21
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