Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 8II.
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.