Gesetze / Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes
BBiG§84AnO 10Schlußformel
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau