Gesetze / Berufsbildungsgesetz BBiG § 9 Regelungsbefugnis Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 21.05.2020 bis 30.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Soweit Vorschriften nicht bestehen, regelt die zuständige Stelle die Durchführung der Berufsausbildung im Rahmen dieses Gesetzes.