Gesetze / Berufsbildungsgesetz
BBiG§ 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
Stand: 30.04.2025
Ausländische Berufsqualifikationen stehen einer bestandenen Aus- oder Fortbildungsprüfung nach diesem Gesetz gleich, wenn die Gleichwertigkeit der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz festgestellt wurde.