Gesetze / Bundesberggesetz BBergG § 166 Bestehende Hilfsbaue Stand: 10.06.2019 Bund Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden, nach den vor diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften rechtmäßig angelegten Hilfsbaue gelten als Hilfsbaue im Sinne dieses Gesetzes.