Gesetze / Gesetz über die Deutsche Bundesbank
BBankG§ 33 Veröffentlichungen
Stand: 10.06.2019
Die Deutsche Bundesbank hat ihre für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen, insbesondere den Aufruf von Noten sowie die Anordnung von Statistiken im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.