Gesetze / Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn
BBahnVermG§ 7
Stand: 10.06.2019
Dingliche Rechte an Grundstücken und sonstigen Sachen und Rechten, die unter § 1 fallen, bleiben bestehen.
Gesetze / Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn
BBahnVermGStand: 10.06.2019
Dingliche Rechte an Grundstücken und sonstigen Sachen und Rechten, die unter § 1 fallen, bleiben bestehen.