Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Beitragsbemessungsverordnung
BBVAnlage (zu § 2) - Zuordnung der Nutzungsartengruppen zu Vorteilsgebietstypen und Beitragsbemessungsfaktoren
Stand: 01.09.2026
Für Anlage BBV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.