Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2024 (BbgBVAnpG 2024)
BBGBVANPG_2024§ 5 Anpassung der Versorgungsbezüge
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBGBVANPG_2024/5#abs-1 (1) Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen nach § 2 Absatz 1 und 2 und § 3 Absatz 1 für die dort aufgeführten Bezügebestandteile entsprechend, sofern diese Grundlage der Versorgung sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBGBVANPG_2024/5#abs-2 (2) Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind, werden ab 1. Januar 2024 um 4,66 Prozent und ab 1. Juli 2024 um 5,44 Prozent erhöht.