Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2015/2016 (BbgBVAnpG 2015/2016)

BBGBVANPG_2015

§ 3 Anpassung der Besoldung im Jahr 2016

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BBGBVANPG_2015/3#abs-1 (1) Ab 1. Juli 2016 werden die in § 2 Absatz 1 und 2 genannten Bezüge um 2,1 Prozent erhöht. Das Grundgehalt wird mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro entspricht, jedoch um 0,2 Prozentpunkte vermindert ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BBGBVANPG_2015/3#abs-2 (2) Die Anwärtergrundbeträge werden ab 1. Juli 2016 um 30 Euro erhöht.

Einzelnorm

§ 2 § 4