Gesetze / BAföG-AuslandszuschlagsV · BGBl I 1986, 935

Verordnung über die Zuschläge zu dem Bedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bei einer Ausbildung im Ausland

8 Normen · ausgefertigt 25.06.1986 · 8 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 22.07.2022 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuschläge zu dem Bedarf
  3. § 2 Höhe des Auslandszuschlags
  4. § 3 Studiengebühren
  5. § 4 Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort
  6. § 5 Aufwendungen für die Krankenversicherung
  7. § 6 Verhältnis zur Härteverordnung
  8. § 7 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Änderungen durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
  9. § 8 Anwendungsbestimmung aus Anlass der Änderungen durch das Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Änderungsverlauf

  1. 22.07.2022 — 2 Normen geändert · §§ 3, 6 neueste Änderung
  2. 01.08.2019 — 1 Norm geändert · § 5

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.