Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Straubing-Sand“ im Verbandsgebiet des Zweckverbands „Industriegebiet mit Donau-Hafen Straubing-Sand“
Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs …Eingangsformel
Stand: 25.08.2026
Auf Grund des § 53 Abs. 1 des Städtebauförderungsgesetzes erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: