Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Straubing-Sand“ im Verbandsgebiet des Zweckverbands „Industriegebiet mit Donau-Hafen Straubing-Sand“
Verordnung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs …§ 1
Stand: 25.08.2026
Die in § 2 bezeichneten und im räumlichen Wirkungsbereich des Zweckverbands „Industriegebiet mit Donau-Hafen Straubing-Sand“ liegenden Gebiete der kreisfreien Stadt Straubing, der kreisangehörigen Gemeinden Aiterhofen und Parkstetten werden als städtebaulicher Entwicklungsbereich förmlich festgelegt.