Gesetze / Landesrecht Bayern / Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen …Anhang 1 Artikel 5
Stand: 25.08.2026
Die Ständige Gewässerkommission gibt sich eine Geschäftsordnung.