Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Festlegung der Landesgrenze im Main
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die …Art 4
Stand: 25.08.2026
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Vertrages. Sie werden bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt und bei dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.