nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 4 BAY_110_1984_201 (Bayern)

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Festlegung der Landesgrenze im Main

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Vertrages. Sie werden bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt und bei dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg aufbewahrt und können von jedermann eingesehen werden.