Gesetze / Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
BAIUDBwOWiZustV§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dem Tierschutzgesetz vom 12. September 2006 (BGBl. I S. 2135) außer Kraft.
Änderungsverlauf
-
01.07.2023 in Kraft
§ 7 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2023 (BGBl. I Nr. 89)
BGBl. 2023 I Nr. 89
-
31.08.2021 Ausfertigung
§ 7 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. August 2021 (BGBl. I 4162)
BGBl. 2021 I S. 4162
-
08.12.2019 Ausfertigung
§ 7 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2019 (BGBl. , 2020 I 2)
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.