Gesetze / Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
BABG§ 11
Stand: 10.06.2019
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
BABGStand: 10.06.2019
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.