Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zuständigkeitsübertragungsverordnung Börsenrecht
BörsZustÜVO§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts vom 17. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 15) außer Kraft.
Dresden, den 5. Januar 2009
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk