Gesetze / Landesrecht Sachsen / Zuständigkeitsübertragungsverordnung Börsenrecht

BörsZustÜVO

§ 2 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts vom 17. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 15) außer Kraft.

Dresden, den 5. Januar 2009

Der Ministerpräsident

Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit

Thomas Jurk

§ 1