Gesetze / Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze
BÄOuaÄndG 2004Art 9 Bekanntmachungserlaubnis
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%84Oua%C3%84ndG%202004/9#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann die Bundesärzteordnung und das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%84Oua%C3%84ndG%202004/9#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung kann die Approbationsordnung für Ärzte und die Approbationsordnung für Zahnärzte in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.