Gesetze / Gesetz zum Vertrag vom 5. Februar 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Bau und die Unterhaltung einer Autobahnbrücke über die Our bei Steinebrück

AutobBrVtrBELG

Art 2

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AutobBrVtrBELG/2#abs-1 (1) Für die Anwendung des deutschen Umsatzsteuerrechts auf die in Artikel 11 Abs. 1 und 4 des Vertrages bezeichneten Umsätze ist die als belgisches Hoheitsgebiet geltende Baustelle einschließlich Bauwerk als Außengebiet anzusehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AutobBrVtrBELG/2#abs-2 (2) Für die Anwendung des deutschen Verbrauchsteuer- und Monopolrechts auf die in Artikel 11 Abs. 1 und 4 des Vertrages bezeichneten Warenbewegungen ist die als belgisches Hoheitsgebiet geltende Baustelle einschließlich Bauwerk als außerhalb des Erhebungs- oder Monopolgebietes befindlich anzusehen.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AutobBrVtrBELG/2#abs-3 (3) Die in Artikel 11 des Vertrages vorgesehenen steuerlichen Bestimmungen sind mit Wirkung vom 1. Januar 1978 anzuwenden.

Art 1 Art 3