Gesetze / Gesetz zum Vertrag vom 5. Februar 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Bau und die Unterhaltung einer Autobahnbrücke über die Our bei Steinebrück
AutobBrVtrBELGArt 2
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AutobBrVtrBELG/2#abs-1 (1) Für die Anwendung des deutschen Umsatzsteuerrechts auf die in Artikel 11 Abs. 1 und 4 des Vertrages bezeichneten Umsätze ist die als belgisches Hoheitsgebiet geltende Baustelle einschließlich Bauwerk als Außengebiet anzusehen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AutobBrVtrBELG/2#abs-2 (2) Für die Anwendung des deutschen Verbrauchsteuer- und Monopolrechts auf die in Artikel 11 Abs. 1 und 4 des Vertrages bezeichneten Warenbewegungen ist die als belgisches Hoheitsgebiet geltende Baustelle einschließlich Bauwerk als außerhalb des Erhebungs- oder Monopolgebietes befindlich anzusehen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AutobBrVtrBELG/2#abs-3 (3) Die in Artikel 11 des Vertrages vorgesehenen steuerlichen Bestimmungen sind mit Wirkung vom 1. Januar 1978 anzuwenden.