Gesetze / Auswandererberatungsgebührenverordnung

AuswGebV

§ 1 Gebührenerhebung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AuswGebV/1#abs-1 (1) Für die Genehmigung der Auswandererberatung wird eine Gebühr von 150 Euro erhoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AuswGebV/1#abs-2 (2) Die Entscheidung über Anträge von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände und anderer anerkannter gemeinnütziger Einrichtungen ist gebührenfrei. Auslagen werden in diesen Fällen nicht erhoben.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AuswGebV/1#abs-3 (3) § 15 des Verwaltungskostengesetzes bleibt unberührt.

§ 2