Gesetze / Auswandererberatungserlaubnisverordnung
AuswErlV§ 4 Mitteilungspflicht
Stand: 10.06.2019
Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Gesetze / Auswandererberatungserlaubnisverordnung
AuswErlVStand: 10.06.2019
Änderungen zu den nach den vorstehenden Vorschriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwaltungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.