Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Bestimmung der Zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls
Auslands-RechtsauskunftsgesetzEingangsformel
Stand: 22.10.2026