Gesetze / Dritte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)
AuslWBGDV 3§ 7 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.