Dritte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland)
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.