Gesetze / Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
AuslWBG§ 1 Auslandsbonds, Begebungsland
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AuslWBG/1#abs-1 (1) Auslandsbonds im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere der im anliegenden Verzeichnis (Verzeichnis der Auslandsbonds) aufgeführten Art. Als Begebungsland einer bestimmten Art von Auslandsbonds gilt der in dem Verzeichnis angegebene Staat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AuslWBG/1#abs-2 (2) ...
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 AuslWBG →
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- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 – 6 U 161/18Zitiert von 1
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