Gesetze / Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds

AuslWBG

§ 1 Auslandsbonds, Begebungsland

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AuslWBG/1#abs-1 (1) Auslandsbonds im Sinne dieses Gesetzes sind Wertpapiere der im anliegenden Verzeichnis (Verzeichnis der Auslandsbonds) aufgeführten Art. Als Begebungsland einer bestimmten Art von Auslandsbonds gilt der in dem Verzeichnis angegebene Staat.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AuslWBG/1#abs-2 (2) ...

§ 2