Gesetze / Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
AuslSchuldAbkAG§ 48
Stand: 10.06.2019
Die Verwaltungskosten der Konversionskasse trägt der Bund.
Gesetze / Gesetz zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
AuslSchuldAbkAGStand: 10.06.2019
Die Verwaltungskosten der Konversionskasse trägt der Bund.