Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AuslRZV · GVBl.II/19, [Nr. 51]

Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerrecht (Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung - AuslRZV)

7 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2019 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 23.08.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Ausländerbehörden
  2. § 2 Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden
  3. § 3 Zentrale Ausländerbehörde
  4. § 4 Besondere Zuständigkeit
  5. § 5 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
  6. § 6 Übergangsvorschrift
  7. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 23.08.2026 — 2 Normen geändert · §§ 3, 4 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    09.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Dezember 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 98])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    06.02.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.02.2024

    § 2, 3, 4, 4a geändert

    GVBl. II 2024, Nr. 11

  4. Historischer Änderungsnachweis

    03.09.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 03.09.2020

    § 1 geändert; § 4a eingefügt

    GVBl. II 2020, Nr. 79

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).