Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AuslRZV · GVBl.II/19, [Nr. 51]
Verordnung über die Zuständigkeiten im Ausländerrecht (Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung - AuslRZV)
7 Normen · Ausgangsfassung vom 09.07.2019 · 2 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 23.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 3 — Zentrale Ausländerbehörde | 2 |
| § 2 — Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Ausländerbehörden
- § 2 Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden
- § 3 Zentrale Ausländerbehörde
- § 4 Besondere Zuständigkeit
- § 5 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- § 6 Übergangsvorschrift
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 23.08.2026 — 2 Normen geändert · §§ 3, 4 neueste Änderung
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Stand der amtlichen Fassung
09.12.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Dezember 2025 (GVBl.II/25, [Nr. 98])
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Historischer Änderungsnachweis
06.02.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 06.02.2024
§ 2, 3, 4, 4a geändert
GVBl. II 2024, Nr. 11
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Historischer Änderungsnachweis
03.09.2020 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 03.09.2020
§ 1 geändert; § 4a eingefügt
GVBl. II 2020, Nr. 79
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).