Gesetze / Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung AusglMechAV § 13 Zeitliche Geltung; Außerkrafttreten Bund Außer Kraft — § 13 ist seit 25.01.2021 nicht mehr im AusglMechAV enthalten. Angezeigt wird die letzte bekannte Fassung, Stand 10.06.2019. Die §§ 10 bis 12 sind ab dem 1. März 2017 anzuwenden. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.