Gesetze / Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen
AusglFoG 1965§ 12 Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Stand: 10.06.2019
Wo im Gesetz über die Deutsche Bundesbank auf Vorschriften des Gesetzes über die Tilgung von Ausgleichsforderungen verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.