Gesetze / Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz
DbAG§ 1 Anspruch
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 – L 22 R 45/11
- LSG Schleswig, 18.06.2013 – L 2 VS 9/13
- LSG Thüringen, 25.11.2021 – L 1 SV 952/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AusglBGG/1#abs-1 (1) Anspruch auf einen Dienstbeschädigungsausgleich haben vom 1. März 2002 an Personen, die
Wurde am 28. Februar 2002 eine Dienstbeschädigungsrente nicht gezahlt, wird der Dienstbeschädigungsausgleich auf Antrag gezahlt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AusglBGG/1#abs-2 (2) Personen, die einem Sonderversorgungssystem angehört und einen vor dessen Schließung verursachten Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, haben Anspruch auf Dienstbeschädigungsausgleich, wenn der anspruchsbegründende Zustand nach Schließung des Sonderversorgungssystems eingetreten ist.