Gesetze / Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz
DbAG§ 1 Anspruch
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AusglBGG/1#abs-1 (1) Anspruch auf einen Dienstbeschädigungsausgleich haben vom 1. März 2002 an Personen, die
Wurde am 28. Februar 2002 eine Dienstbeschädigungsrente nicht gezahlt, wird der Dienstbeschädigungsausgleich auf Antrag gezahlt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AusglBGG/1#abs-2 (2) Personen, die einem Sonderversorgungssystem angehört und einen vor dessen Schließung verursachten Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten haben, haben Anspruch auf Dienstbeschädigungsausgleich, wenn der anspruchsbegründende Zustand nach Schließung des Sonderversorgungssystems eingetreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 DbAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2012 – L 22 R 45/11
- LSG Schleswig, 18.06.2013 – L 2 VS 9/13
- LSG Thüringen, 25.11.2021 – L 1 SV 952/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2006 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst und eingefügt durch Artikels 9 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2006 (BGBl. I 1305)
BGBl. 2006 I S. 1305
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.