Gesetze / Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
AusbEignMedPharmV§ 2
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.