Gesetze / Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Oberfinanzdirektion Düsseldorf
AufgÜbertrV OFD Düsseld§ 1
Stand: 10.06.2019
Die Aufgaben der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf werden auf die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Köln übertragen. Sitz und Bezirk der örtlichen Behörden ändern sich hierdurch nicht.