Gesetze / Landesrecht Bayern / Aufbewahrungsverordnung
AufbewV§ 1
Stand: 25.08.2026
Die Aufbewahrungsfristen bestimmen sich nach der Anlage .
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 AufbewV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BayObLG, 30.07.2024 – 204 VAs 36/24Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.