Gesetze / Landesrecht Bayern / AufbewV · GVBl. S. 644, BayRS 300-12-6-J

Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden

6 Normen · Ausgangsfassung vom 29.07.2010 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

NormZitierende Entscheidungen
§ 11
§ 31

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3
  5. § 4
  6. § 5
  7. § 6
  8. Schlussformel
  9. Anlage Anlage Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    23.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBl. S. 178)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.