Gesetze / Landesrecht Bayern / AufbewV · GVBl. S. 644, BayRS 300-12-6-J
Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden
6 Normen · Ausgangsfassung vom 29.07.2010 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1
- § 2
- § 3
- § 4
- § 5
- § 6
- Schlussformel
- Anlage Anlage Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
23.06.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 (GVBl. S. 178)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.