§ 41 Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
Stand: 08.09.2021
Das integrierte Sicherungs-und Schutzkonzept besteht aus Sicherungsmaßnahmen des Genehmigungsinhabers der kerntechnischen Anlage oder Tätigkeit (erforderlicher Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) sowie Schutzmaßnahmen des Staates.Die Maßnahmen werden aufeinander abgestimmt.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 41 AtG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VGH Baden-Württemberg, 07.11.2024 – 10 S 1555/24Zitiert von 2
- OVG NRW, 03.12.2024 – 21 D 98/17.AKZitiert von 3
- VGH Bayern, 08.04.2024 – 22 A 17.40026Kein Anspruch auf Rücknahme oder Widerruf einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2026 – OVG 7 S 2/26
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