Gesetze / Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens
AsylVfGNGArt 4 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.