Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2011 für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
ArztEinmalzahlung2011TV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 25.08.2026
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) fallen.