Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ArchivNGO NRW · GV. NRW. S. 620
Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
14 Normen · Ausgangsfassung vom 29.05.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Nutzungsrecht
- § 3 Nutzungsarten
- § 4 Nutzung von Archivgut, Vervielfältigungen und Findmitteln
- § 5 Nutzungsvoraussetzungen
- § 6 Einsichtnahme im Lesesaal
- § 7 Beratung
- § 8 Schriftliche Auskünfte
- § 9 Versendung
- § 10 Ausleihe
- § 11 Vervielfältigungen
- § 12 Gebühren und Auslagen
- § 13 Ergänzende Bestimmungen des Landesarchivs
- § 14 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 73
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).