Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ArchivNGO NRW · GV. NRW. S. 620

Verordnung über die Nutzung und die Gebührenerhebung des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen

14 Normen · Ausgangsfassung vom 29.05.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Nutzungsrecht
  4. § 3 Nutzungsarten
  5. § 4 Nutzung von Archivgut, Vervielfältigungen und Findmitteln
  6. § 5 Nutzungsvoraussetzungen
  7. § 6 Einsichtnahme im Lesesaal
  8. § 7 Beratung
  9. § 8 Schriftliche Auskünfte
  10. § 9 Versendung
  11. § 10 Ausleihe
  12. § 11 Vervielfältigungen
  13. § 12 Gebühren und Auslagen
  14. § 13 Ergänzende Bestimmungen des Landesarchivs
  15. § 14 Inkrafttreten
  16. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 73

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).