Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns
ArchivGlV§ 2 Generaldirektion
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArchivGlV/2#abs-1 (1) Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns ist eine dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nachgeordnete Behörde der Mittelstufe mit dem Sitz in München. Ihr sind das Bayerische Hauptstaatsarchiv und die Staatsarchive Amberg, Augsburg, Bamberg, Coburg, Landshut, München, Nürnberg und Kitzingen nachgeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArchivGlV/2#abs-2 (2) Die Generaldirektion ist die zentrale staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens.