Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns
ArchivGlV§ 1 Gliederung der Staatlichen Archive Bayerns
Stand: 25.08.2026
Die Staatlichen Archive Bayerns gliedern sich in die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, das Bayerische Hauptstaatsarchiv und die Staatsarchive.