Gesetze / Landesrecht Bayern / Arbeitsschutzverordnung

ArbSchV

§ 2

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die auf Grund des § 18 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes finden Anwendung.

§ 1 § 3