Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 120 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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- LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2012 – 1 Ta 8/12Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 120 ArbGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.