Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes zur Bayerischen Apothekerversorgung Vom 9./15. November 1984

ApothStV

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der Freistaat Bayern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Staatsminister des Innern,

und

das Saarland,

vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

→Art. 1