Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Apotheker und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes zur Bayerischen Apothekerversorgung Vom 9./15. November 1984

ApothStV

Art 1

Stand: 25.08.2026

Bayern

Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Apothekerkammer des Saarlandes. Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Saarland pharmazeutisch tätig sind.

Art 2