Gesetze / Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau AnerkSparkAusbAufhV § 4 Inkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.