Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen
AnVerVO NRW§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit dem Tag außer Kraft, an dem das Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag außer Kraft tritt.
Der Minister des Innern
Der Minister der Finanzen
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales